Frankfurt veröffentlicht 1. Bericht zur Istanbul Konvention

1. Bericht zur Istanbul Konvention in Frankfurt

Es wird deutlich, dass der Träger der Beratungsstelle gewaltfreileben, der Verein Broken Rainbow, mit der Beratungsstelle zentraler Anbieter für die psychologische und psychosoziale Versorgung von Gewalt betroffenen queeren Menschen (LSBTIQA+) ist. Das genügt jedoch nicht. Es fehlen vor allem Schutzeinrichtungen für queere Menschen, die von Gewalt betroffen sind, besonders schwierig ist die Lage für trans* Frauen.

Einschätzung der Koordinierungsstelle zur Umsetzung in Frankfurt
In Frankfurt arbeiten laut Eigenaussage 24 freie Träger mit Personen aus dem LBTIQ*-Spektrum. Deutlich ist jedoch insbesondere die prekäre Situation von gewaltbetroffenen Trans*-Frauen, die keine Aufnahme in den lokalen Frauenhäusern erfahren. Weiterhin gibt es großen Bedarf nach Prävention z. B. durch Workshops zu Geschlechterverhältnissen und Rollenbildern und Kampagnen gegen Homo- und Transfeindlichkeit. Ein weiteres Thema ist die medizinische und psychotherapeutische Unterversorgung von Trans*-Personen, hier fehlt es an sensibilisiertem Fachpersonal. Was die Intersektion von Rassismus, Armut und Prostitution betrifft, fehlt es an einem Dometscher:innenpool für Themengebiete wie sexuelle und geschlechtliche Identität, Prostitution, Sexualität und STI98-Prävention.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es in diesem Bereich an konkreten Zahlen mangelt aber die Problemlage bei den freien Trägern sichtbar wird. Obwohl es in Frankfurt ausgewiesene Expert:innen für dieses Themengebiet gibt, besteht Bedarf nach Sensibilisierung und Weiterbildung gem. ARTIKEL15 für das Fachpersonal z. B. im medizinischen Sektor oder bei den Frauen*beratungsstellen. Die Öffentlichkeit sollte über die Themen Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung besser aufgeklärt werden, um Homo- und Transfeindlichkeit strukturell abzubauen und Hürden bei der Aufnahme in Schutzunterkünfte abzubauen.

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Verbot von Konversionstherapien rechtskräftig

Am 5. Juni hat auch der Bundesrat dem Verbot von Konversionstherapien von Lesben, Schwulen und Trans* zugestimmt. Verboten sind künftig Therapien, die eine Änderung oder Unterdrückung der sexuellen Präferenz oder der Geschlechtsidentität zur Folge haben sollen. Ausdrücklich ausgenommen sind chirurgische Geschlechtsangleichungen.

Uneingeschränkt untersagt sind Konversionstherapien an Minderjährigen.Volljährigen sind sie dann untersagt, wenn die Einwilligung einem Willensmangel unterliegt. Das ist der Fall bei Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung. Wer trotz des Verbots eine Konversionsbehandlung durchführt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen. Darüber hinaus ist künftig auch das Werben für Konversionsbehandlungen verboten.

Das neue Gesetz verpflichtet die BzgA, ein Beratungsangebot einzurichten, um Betroffene zu unterstützen. Ferner sollen weitere Schutzlücken für Minderjährige geschlossen werden, regt die Länderkammer an und verweist dabei unter anderem auf die Regelung, nach der Fürsorge- und Erziehungsberechtigte, die entsprechende Taten an ihren Kindern begehen, unter Umständen von der Strafandrohung ausgenommen sind.

Konversionstherapienverbot_ DS19_17278